Wann und wie Sie Beschäftigungsdaten an die Bundesagentur für Arbeit melden — Schritt für Schritt erklärt
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten an die Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) zu melden. Diese Meldepflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB IV) und wird über das sogenannte DEÜV-Verfahren (Datenaustauschverfahren der Sozialversicherung) abgewickelt. Die Meldung erfolgt dabei nicht separat an die Bundesagentur für Arbeit, sondern läuft automatisch über die SV-Meldungen mit, die Sie ohnehin an die Krankenkassen senden.
Eine Meldepflicht besteht in folgenden Situationen:
| Ereignis | Meldegrund | Was wird gemeldet? |
|---|---|---|
| Neueinstellung | Anmeldung (Meldegrund 10) | Beginn der Beschäftigung, persönliche Daten, SV-Nummer, Krankenkasse, Beitragsgruppe, Beschäftigungsart, Arbeitsort |
| Austritt / Kündigung | Abmeldung (Meldegrund 30) | Ende der Beschäftigung, Abmeldungsgrund, letzter Arbeitstag |
| Änderung der Verhältnisse | Ändermeldung (Meldegrund 11) | Wechsel der Krankenkasse, Änderung der Beitragsgruppe, Statuswechsel (z. B. von Minijob zu sozialversicherungspflichtig), Änderung der Arbeitszeit |
| Jahresmeldung | Jahresmeldung (Meldegrund 50) | Kumulierte Entgelte des abgelaufenen Jahres, Beitragssätze, Beschäftigungszeiten |
| Erstmeldung nach Softwarewechsel | Anmeldung Softwarewechsel (Meldegrund 13) | Alle aktiven Mitarbeiter mit kompletten SV-Daten, wenn Sie von einem anderen Abrechnungsprogramm zu Lexware wechseln |
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber melden, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) in seinem Betrieb hat. Dazu gehören:
Die Meldung muss grundsätzlich zum Zeitpunkt des meldepflichtigen Ereignisses erstellt und zeitnah versendet werden. Konkret bedeutet das:
| Meldeanlass | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Anmeldung (Neueinstellung) | Zum Beschäftigungsbeginn | Die Anmeldung sollte am ersten Arbeitstag erstellt und zeitnah versendet werden. In der Praxis erfolgt der Versand meist im Rahmen der ersten Lohnabrechnung. |
| Abmeldung (Austritt) | Zum Beschäftigungsende | Die Abmeldung wird automatisch erstellt, wenn Sie das Austrittsdatum in den Stammdaten eintragen. Versenden Sie sie zeitnah nach dem letzten Arbeitstag. |
| Ändermeldung | Bei Eintritt der Änderung | Wird automatisch durch Lexware erstellt, wenn Sie melderelevante Stammdaten ändern (z. B. Krankenkassenwechsel, Statuswechsel). |
| Jahresmeldung | Bis spätestens 28.02. des Folgejahres | Die Jahresmeldung wird im Januar automatisch bereitgestellt und sollte bis Ende Februar versendet sein. |
Die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit wird aus den Mitarbeiterstammdaten generiert. Wenn die Stammdaten fehlerhaft oder unvollständig sind, wird auch die Meldung falsch sein — und das kann zu Rückfragen der Krankenkasse, zu Säumnisaufschlägen oder sogar zu Bußgeldern führen. Nehmen Sie sich daher bei der Neuanlage Zeit für korrekte und vollständige Angaben.
Folgende Daten werden für die SV-Anmeldung (und damit auch für die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit) benötigt:
| Datenfeld | Wo in Lexware | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Name, Vorname | Mitarbeiterassistent → Persönliche Daten | Exakt wie im Ausweis angegeben. Keine Abkürzungen. |
| Geburtsdatum | Mitarbeiterassistent → Persönliche Daten | Pflichtfeld. Wird für die Identifikation bei der SV benötigt. |
| Adresse | Mitarbeiterassistent → Persönliche Daten | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Bei ausländischen Mitarbeitern: Landergänzung. |
| Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) | Mitarbeiterassistent → SV-Daten | Ab Version 28.51/24.51 kann die SV-Nummer in Echtzeit im Assistenten abgefragt werden. Alternativ über den Sendeassistenten anfragen. |
| Betriebsnummer | Firmenstammdaten (wird automatisch übernommen) | Ihre persönliche Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit. Wird bei der Firmengründung zugeteilt. |
| Krankenkasse | Mitarbeiterassistent → SV-Daten | Genaue Bezeichnung und Institutionsnummer (IK) der Krankenkasse. Der Mitarbeiter muss Ihnen seine Krankenkasse mitteilen. |
| Beitragsgruppe | Mitarbeiterassistent → SV-Daten | Bestimmt, in welche Zweige der SV eingezahlt wird (KV, RV, AV, PV). Für reguläre Beschäftigte typisch: 1/1/1/1. |
| Eintrittsdatum | Mitarbeiterassistent → Beschäftigungsdaten | Der erste Arbeitstag. Das Datum bestimmt den Meldezeitpunkt. |
| Beschäftigungsart | Mitarbeiterassistent → SV-Daten | Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis. Relevant für die Beitragsberechnung und die Meldung. |
| Steuer-ID | Mitarbeiterassistent → Steuerdaten | Einmalige steuerliche Identifikationsnummer. Wird für das ELStAM-Verfahren benötigt. |
Lexware lohn+gehalt unterscheidet verschiedene Meldetypen, die automatisch erstellt werden, wenn ein entsprechendes Ereignis eintritt. Jede Meldung wird über das DEÜV-Verfahren elektronisch an die Krankenkasse gesendet, die sie an die jeweiligen Empfänger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) weiterleitet.
| Meldetyp | Meldegrund | Anlass | Empfänger |
|---|---|---|---|
| Anmeldung | 10 | Beginn der Beschäftigung (Neueinstellung) | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| Abmeldung | 30 | Ende der Beschäftigung (Kündigung, Ablauf Befristung) | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| Ändermeldung | 11 | Änderung melderelevanter Daten (KK-Wechsel, Beitragsgruppe, Statuswechsel) | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| Jahresmeldung | 50 | Jährliche Meldung der kumulierten Entgelte und Beschäftigungszeiten | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| Anmeldung Softwarewechsel | 13 | Wechsel des Abrechnungsprogramms (z. B. von Datev zu Lexware) | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| Abmeldung Softwarewechsel | 36 | Wechsel von Lexware zu einem anderen Abrechnungsprogramm | Krankenkasse → weiter an BA, DRV, PV |
| UV-Jahresmeldung | 92 | Jährliche Meldung der Entgelte an die Berufsgenossenschaft | Berufsgenossenschaft (direkt) |
Die Anmeldung wird automatisch erstellt, sobald Sie einen neuen Mitarbeiter anlegen und das Eintrittsdatum erreicht ist. Sie enthält alle Daten, die die Bundesagentur für Arbeit benötigt, um den Beschäftigungsbeginn zu erfassen.
Die Abmeldung wird erstellt, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet — egal ob durch Kündigung, Ablauf einer Befristung, mutual agreement oder Renteneintritt.
Eine Ändermeldung wird automatisch erstellt, wenn Sie melderelevante Stammdaten eines Mitarbeiters ändern. Zu den melderelevanten Daten gehören:
Die Jahresmeldung wird im Januar des Folgejahres automatisch erstellt und enthält die kumulierten Entgelte und Beschäftigungszeiten des abgelaufenen Jahres. Sie ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Bevor Sie eine Meldung erstellen und versenden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| Voraussetzung | Wo prüfen? | Hinweis |
|---|---|---|
| Lexware meldecenter aktiviert | Startseite → meldecenter | Das meldecenter ist kostenlos und ersetzt das frühere dakota-Zertifikat. Ohne aktives meldecenter können Sie keine Meldungen elektronisch versenden. |
| Identifizierung durchgeführt | meldecenter → AutoIdent | Die Identifizierung über das AutoIdent-Verfahren (Video-Identifikation via IDNow) ist einmalig erforderlich, bevor Sie Meldungen versenden können. |
| Betriebsnummer hinterlegt | Firmenstammdaten | Ihre Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit muss korrekt hinterlegt sein. Ohne Betriebsnummer ist keine Meldung möglich. |
| Krankenkassenangaben aktuell | Verwaltung → Krankenkassenangaben | Die Beitragssätze (KV, PV, RV, AV) müssen für das aktuelle Jahr korrekt sein. Ein Programm-Update bringt die aktuellen Sätze automatisch mit. |
| Mitarbeiterdaten vollständig | Mitarbeiterstammdaten | Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein: Name, Adresse, SV-Nummer, Krankenkasse, Beitragsgruppe, Eintrittsdatum. |
Änderungen an melderelevanten Daten werden von Lexware automatisch erkannt. Sie müssen lediglich die Stammdaten anpassen und die automatisch erstellten Meldungen versenden:
DEÜV steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Es ist das standardisierte elektronische Verfahren, über das alle Meldungen zwischen Arbeitgebern, Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und Pflegeversicherung ausgetauscht werden. Seit 2006 sind alle Meldungen elektronisch zu erstellen — Papieranmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Der Versand der Meldungen erfolgt in Lexware über das meldecenter. Der technische Ablauf:
Das Lexware meldecenter ist der zentrale Dienst für den elektronischen Versand aller SV-Meldungen. Es ist kostenlos und ersetzt das frühere dakota-Zertifikat. So richten Sie es ein:
Wenn eine Meldung fehlerhaft ist (z. B. falsche SV-Nummer, fehlende Pflichtfelder), wird sie von der Clearingstelle zurückgewiesen. Sie erhalten dann einen Verfahrenshinweis über das meldecenter. So gehen Sie vor:
Nach dem Versand einer Meldung sollten Sie den Status regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass alle Meldungen erfolgreich verarbeitet wurden:
| Status | Bedeutung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Bereit zum Versand | Die Meldung wurde erstellt, aber noch nicht versendet. | Sendeassistent öffnen und versenden. |
| Gesendet | Die Meldung wurde erfolgreich an das meldecenter übertragen. | Warten auf Verarbeitungsprotokoll (1–3 Werktage). |
| Verarbeitet | Die Meldung wurde von der Clearingstelle erfolgreich angenommen. | Meldebescheinigung drucken. Fertig! |
| Zurückgewiesen | Die Meldung enthält Fehler und wurde nicht angenommen. | Verfahrenshinweis prüfen, Daten korrigieren, neu versenden. |
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Kurzfristig Beschäftigte sind nicht sozialversicherungspflichtig — es werden keine SV-Beiträge fällig.
Die Gleitzone (auch Midijob genannt) gilt für Beschäftigte, deren Entgelt zwischen 538 € und 2.000 € pro Monat liegt (Stand 2026). In der Gleitzone wird der Arbeitnehmeranteil zu den SV-Beiträgen reduziert, um den Übergang vom Minijob zur Vollversicherung finanziell abzufedern.
Werkstudenten sind Studierende, die neben dem Studium einer Arbeit nachgehen. Sie profitieren von der sogenannten Werkstudentenprivileg: Bei Werkstudenten, die während des Studiums beschäftigt sind, entfallen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (sowie zur Arbeitslosenversicherung), sofern die Arbeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
Ein Statuswechsel ist erforderlich, wenn sich die Art der Beschäftigung ändert — zum Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter in Ihrem Betrieb zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse hat (z. B. ein reguläres und ein Minijob), müssen diese als getrennte Arbeitsverhältnisse in Lexware angelegt werden. Jedes Arbeitsverhältnis wird unabhängig voneinander verwaltet:
Auch ausländische Mitarbeiter, die in Deutschland beschäftigt sind, müssen an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Dabei gibt es einige Besonderheiten: